Rezept
Die Logopädie-Verordnung muss (von den Krankenkassen vorgeschrieben) Folgendes enthalten:
- Patientendaten
- Ausstellungsdatum (der erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen, ansonsten wird die Therapie von den Krankenkassen nicht übernommen, ggf. kann ein spätester Behandlungsbeginn von ihrer/m Arzt oder Ärztin auf dem Rezept eingetragen werden)
- Kreuz bei Hausbesuch ja/nein
- Therapiedauer 30, 45 oder 60 Minuten
- Anzahl der Behandlungen
- Wöchentliche Frequenz der Behandlungen
- Diagnoseschlüssel
- Angabe Diagnose und Leitsymptom
Hausbesuch und Therapie in der Praxis
- PatientInnen, die nicht in der Lage sind, uns persönlich in der Praxis zu besuchen, können sich von ihrer/ihrem Hausarzt*in ein Rezept für einen Hausbesuch verordnen lassen. Dann können wir Sie problemlos zu Hause oder in ihrer gewünschten Einrichtung behandeln.